Impressum


FIRE-FOOD-FUN UG (Haftungsbeschränkt) iG

Münchnerstraße 7
85635 Höhenkirchen

Kontakt:
Telefon: 08102-8966515
Telefax:  08102-8966516
E-Mail: master@fire-food-fun.com

AGB


§ 1 Anwendungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jegliche Vertragsbeziehungen zwischen dem gewerblichen oder privaten Kunden und der Fire Food Fun UG (haftungsbeschränkt). Abweichende Bedingungen erkennt die Firma Fire Food Fun UG (haftungsbeschränkt) (zukünftig: FFF) nicht an, es sei denn, abweichende Bedingungen wurden schriftlich vereinbart.

§ 2 Vertragsschluss

Vertragspartner ist stets FFF, unabhängig davon, welcher Mitarbeiter/Künstler die Veranstaltung ausrichtet.

Sämtliche Verträge werden zwischen der FFF und dem Kunden geschlossen. Der Vertragsschluss hat stets schriftlich zu erfolgen. Der Vertragsschluss erfolgt über den Engagementsvertrag zwischen der FFF und den Kunden. Der Engagementsvertrag ist auf der Homepage der FFF „www.fire-food-fun.com“ einzusehen. Der Kunde stellt schriftlich und/oder telefonisch und/oder via E-Mail eine Anfrage zu der geplanten Veranstaltung. Sodann erhält der Kunde ein schriftliches Vertragsangebot mit den genauen Konditionen, an welches FFF fünf Werktage gebunden ist. Innerhalb dieser Zeit muss das Angebot durch den Kunden schriftlich angenommen werden durch Unterzeichnung und Rückleitung, wobei der Zugang bei der FFF ausschlaggebend ist.

Der Kunde handelt grundsätzlich auf eigenen Namen und eigene Rechnung.

Bei dem Auftragsverhältnis handelt es sich um keinen Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312 b BGB, der Kunde hat also kein Widerrufsrecht gegenüber der FFF. Jede Buchung stellt eine Individualleistung der FFF gegenüber dem Kunden dar, damit ist der Kunde nach Vertragsabschluss verpflichtet, das vereinbarte Veranstaltungshonorar zu bezahlen.

§ 3 Verpflichtungen der FFF

FFF verpflichtet sich, seine vertraglichen Leistungen durch Herrn Andreas Rummel und bei dessen Verhinderung durch einen qualifizierten Ersatz zu erbringen. FFF ist in der Gestaltung und Darbietung seines Programms frei. Insbesondere unterliegt er keinen künstlerischen Weisungen des Kunden.
FFF ist berechtigt, einen vereinbarten Termin zeitlich und/oder räumlich zu verlegen, wenn ein wichtiger Grund hierfür vorliegt. Wichtige Gründe stellen insbesondere die Witterung, die Erkrankung des Barbecuers u. ä. dar. Im Falle der Verhinderung der FFF, respektive deren Barbecuer ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche stehen ihm nicht zu.

§ 4 Verpflichtungen des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, das vereinbarte Entgelt an die FFF gemäß dem gesondert abzuschließenden Engagementsvertrag zu entrichten.

Der Kunde ist verpflichtet, zum Veranstaltungstermin die entsprechenden technischen Anforderungen, insbesondere Tische, Sitzplätze, Elektro- und Wasseranschluss sowie die vereinbarte Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Ebenfalls ist der Kunde für die Müllentsorgung zuständig und verantwortlich. Erbringt der Kunde diese Leistung nicht/nicht rechtzeitig, so wird FFF von seiner Leistungspflicht befreit.

Der Kunde ist verpflichtet, der FFF und deren Mitarbeiter Getränke und Essen im Rahmen der Veranstaltung kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

Es ist dem Kunden sowie dessen Teilnehmern an der Veranstaltung nicht gestattet, am Veranstaltungsort Ton-, Film-, Foto- oder Videoaufnahmen vorzunehmen. Aufnahmegeräte und Kameras aller Art müssen vor der Veranstaltung an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben werden. Bei Zuwiderhandlung ist FFF berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras aller Art an sich zu nehmen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Ebenfalls ist FFF berechtigt, bereits gefertigte Aufzeichnungen zu löschen.

Der Kunde ist verpflichtet, die erforderlichen Genehmigungen zur Durchführung der Veranstaltung einzuholen.

FFF wird von seiner Leistungserbringung befreit, wenn dessen Barbecuer bei Film-, Funk- oder Fernsehen einen sich überschneidendes Engagement erhalten. FFF ist verpflichtet, dem Kunden einen solchen Termin unverzüglich mitzuteilen und den Kunden einen Ersatztermin zu den gleichen Bedingungen anzubieten.

FFF unterhält Werbeverträge mit diversen Kunden/Herstellern. FFF ist im Rahmen dieser Verträge gehalten, die Logos sowie andere Werbemittel seiner Vertragspartner einzusetzen. Der Kunde verpflichtet sich, den Einsatz von Werbemitteln Dritter bei Veranstaltungen in angemessenem Umfang zu akzeptieren.

§ 5 Haftung

FFF haftet weder für Sach- noch Körperschäden, sofern FFF oder dessen Vertreter und Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber FFF, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, soweit diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, dies gilt auch für Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung oder Verschulden bei Vertragsschluss.


§ 6 Konditionen

Die Kosten für eine Buchung setzen sich wie folgt zusammen:

a) Material, welches je nach Auftragsvolumen gesondert in Rechnung gestellt wird,
b) Spesen (Übernachtung, Kilometergeld 40 Cent/km, welches in der Regel ab Firmensitz von FFF berechnet wird u. a.),
c) wenn für einen Buchung zusätzliches Personal erforderlich ist und dafür extra Kosten anfallen, wird diese im Engagementvertrag zusätzlich geregelt.
d) des weiteren gilt dies für exklusive Buchungen, wie Fernsehauftritte etc.

In der Regel wird pro Buchung eine Tagesgage für FFF in Höhe von 1.000,00 € netto zzgl. jeweils geltender Mehrwertsteuer sowie den oben angegebenen weiteren Kosten fällig. Abweichende Vereinbarungen können im Engagementsvertrag getroffen werden.

§ 7 Gerichtsstand

Als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus einer Geschäftsbeziehung zwischen Kunde und Veranstalter wird München vereinbart.

§ 8 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines entsprechenden Engagementsvertrages unwirksam sein, so wird hier durch die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht berührt. Die unwirksame Klausel wird durch eine wirksame Klausel, welche dem Willen der Parteien am nahesten kommt, ersetzt.